Gesellschaft für Ausgleichsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen

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Was wir anbieten und warum.

Bei Vorhaben, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Diese Ausgleichsmaßnahem machen einen immer größeren Anteil an den Gesamtprojektkosten aus.

Seit der Gesetzgeber vor ca. 3 Jahren durch einer Änderung des Landschaftsgesetzes ein größeres Spektrum für Ausgleichsmaßnahem zugelassen hat,bieten sich mehrere  Möglichkeiten Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.

Seitens der Landwirtschaft besteht ein Interesse daran Flächen für Ausgleichsmaßnahmen auch pachtweise zur Verfügung zu stellen und gegen Zahlungen Pflegemaßnahmen oder Umstellungen in der Bewirtschaftung  durchzuführen

Im einzelnen bieten wir folgende Leistungen an:

 

Vermittlung von geeigneten Ausgleichsflächen für Ausgleichsmaßnahmen

 

Dabei handelt es sich um Acker - oder Grünlandflächen auf die Ausgleichsmaßnahmen durch Bepflanzungen u.a. durchgeführt werden können.
Durch unsere guten Kontakte zur Landwirtschaft haben wir die Möglichkeit Flächen aktiv zu beschaffen.

 

Anpflanzung und Aufbereitung von Ausgleichsflächen

 

Die Bepflanzung und Gestaltung der Fläche als Ausgleichsfläche nach den Vorgaben der Landschaftsbehörde wird durchgeführt. Ebenso übernehmen wir die Pflege dieser Flächen mit Anwachsgarantie. Somit stellen wir dem Auftraggeber eine komplett hergerichtete Ausgleichsfläche zur Verfügung.

 

Ausgleichsflächen als Pachtflächen

 

Ebenso können Ausgleichsflächen als Pachtflächen mit langfristigem Pachtvertrag zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sinken die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen.

 

Produktionsintegrierte Ausgleichsmaßnahmen

 

Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen die in der landwirtschaftlichen Produktion verbleiben.
Diese Form der Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen hat der Gesetzgeber nach der Novellierung des Landschaftsgesetzes zugelassen. Hier liegen große Chancen Ausgleichsmaßnahmen auf Dauer  in die Landschaft und die Landwirtschaft zu integrieren.

 

Dokumentation, Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen und vorsorgeorientiertes Ausgleichsmanagement (Ökokonto)

 

Ausgleichsmaßnahmen müssen auch betreut werden. Als erstes ist hier die Dokumentation von Ausgleichsmaßnahmen in Datenbanken zu nennen.
Weiter müssen Ausgleichsmaßnahmen kontrolliert werden. Die Anlage von Ausgleichsmaßnahmen kann auch vorsorglich erfolgen. So entsteht ein sogenanntes Ökokonto von dem bei bedarf Ausgleichsleistungen abgebucht werden. Wir bieten die Führung eines sog. Ökokontos mit lückenloser Dokumentation an.